Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTF GmbH

Stand: 08/2022

Die UTF GmbH ist ein Sonderanlagenbau mit den Geschäftsfeldern Testanlagen, Brenner- und Wärmetechnik sowie Abgassystemen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit der UTF GmbH, soweit im Vertrag oder darauf basierenden Dokumenten nichts davon Abweichendes vereinbart und schriftlich niedergelegt ist. – Entgegenstehende Auftragsbedingungen oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1. Angebote

Angebote der UTF GmbH sind freibleibend. – Angebote beinhalten eine Angebotsfrist. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist die UTF GmbH nicht mehr an das Angebot gebunden.

Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An den Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere schriftliche Zustimmung. Kommt ein Vertrag nicht innerhalb der Angebotsfrist zustande, sind die Unterlagen auf Kosten des Bestellers an die UTF GmbH zurückzusenden.

 

2. Umfang der Leistung

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung der UTF GmbH an den Besteller zustande. Für die Art und den Umfang der Leistung / Lieferung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der UTF GmbH.

Lieferungen erfolgen unverpackt. – Verpackungen für Lieferungen ins Ausland, insbesondere nach Übersee, sind vom Besteller auszuführen und zu bezahlen.

 

3. Lieferfristen, Lieferung, höhere Gewalt

Der Beginn der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand im Werk bereitgestellt und die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt wurde.

Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt von Hindernissen, die außerhalb des Wirkungsbereichs der UTF GmbH liegen. Dies ist dann anzunehmen, wenn von höherer Gewalt auszugehen ist (Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnung). Die Verzögerung wegen höherer Gewalt ist gegenüber dem Besteller anzuzeigen.

Das gilt auch wenn solche Umstände bei Vor- bzw. Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

Verzögert sich der Versand aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat oder auf dessen ausdrücklichen Wunsch, so werden die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Bestellung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme-oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

4. Preise und Zahlung

Preise gelten für die Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. – Die Zahlung hat ohne Abzug binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung sind nur dann statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder durch die UTF GmbH als unbestritten anerkannte Gegenansprüche des Bestellers handelt.

Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig vom Eingang der Ware beim Besteller und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge. Werden Zahlungsfristen überschritten, so kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet.

Für Bestellungen mit einem Nettowert von weniger als 500€ wird ein Mindermengen- / Bearbeitungsaufschlag von 100€ berechnet.

 

5. Gefahrübergang

Lieferungen – auch Teillieferungen – erfolgen ab Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Bestellung geht spätestens mit der Absendung auf den Besteller über.

Eine etwaige Transportschadenregulierung hat der Besteller vorzunehmen, einschließlich der Beibringung der erforderlichen Beweisunterlagen. Auf Anforderung werden Schadenersatzansprüche gegen den Frachtführer abgetreten.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

6. Eigentumsvorgehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen Eigentum der UTF GmbH.

Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.

 

7. Rücktritt und Kündigung

Kündigt der Besteller bzw. tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendeten Kosten für Material, Lohn, Kaufteile, Kooperationsleistungen sowie den entgangenen Gewinn in vollem Umfang zu tragen.

 

8. Mängel und Gewährleistung

Für den Vertragsgegenstand werden die im Vertrag und der Betriebsdokumentation zugesicherten Eigenschaften und Qualitätsparameter für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Abnahme gewährleistet, längstens jedoch 15 Monate ab Lieferdatum / Lieferbereitschaft.

Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel der Konstruktion, der Fertigung oder von Werkstoffen. Für integrierte, zugelieferte Bauglieder gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers entsprechend der dazu übergebenen spezifischen Betriebsdokumentation.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Verschleißteile, die betriebsmäßige Abnutzung des Erzeugnisses, Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Erzeugnisses oder von Teilen davon. und Folgeschäden jeder Art.

Innerhalb des Gewährleistungszeitraumes werden anerkannte Mängel kostenlos nachgebessert, die Nachbesserung kann in Form der Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgen; Erfüllungsort für die Nachbesserung ist der Sitz der UTF GmbH, D-09618 Brand-Erbisdorf.

 

Die Gewährleistungspflicht erlischt, falls der Besteller ohne Genehmigung der UTF GmbH während der Gewährleistungszeit am Vertragsgegenstand selbst Reparaturen durchführt oder Veränderungen am Vertragsgegenstand vornimmt.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere für Folgeschäden und / oder Schadenersatz, auch aus Produkthaftung, werden ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsverpflichtung setzt des Weiteren voraus, dass Wartungs-, Montage- und Bedienungsanleitungen eingehalten worden sind.

 

9. Sonstiges

Der Sonderanlagenbau – insbesondere die Entwicklung und Herstellung von Unikaten -erfordert eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit; die UTF GmbH strebt dies stets mit Kunden / Bestellern an.

 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dann eine Regelung treten, die der Intention beider Parteien beim Abschluss des Vertrages zur Erzielung des beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecks am nächsten kommt, im Zweifel soll die jeweilige gesetzliche Regelung gelten.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Verträge ist der Sitz der UTF GmbH.

Sofern beide Vertragspartner Kaufleute sind, wird vereinbart dass der Gerichtsstand Freiberg /Sa ist. Die Vereinbarung zum Gerichtsstand gilt nur insoweit, dass beide Vertragspartner Vollkaufleute sind.